Die Öffnungszeiten des Arbeitsgerichts
- montags bis mittwochs von 08.00 Uhr bis 15.30 Uhr
- donnerstags von 08.00 Uhr bis 16.00 Uhr
- freitags von 08.00 Uhr bis 15.00 Uhr
Rechtsantragstelle
Die Rechtsantragstelle des Arbeitsgerichts:
- montags bis freitags von 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr
Andere Sprechzeiten können telefonisch vereinbart werden.
In Eilfällen /z.B. bei drohendem Fristablauf in Kündigungsangelegenheiten) kann die Rechtsantragstelle während der allgemeinen Öffnungszeit des Gerichs aufgesucht werden.
Rechtsauskünfte dürfen nicht erteilt werden.