Die Öffnungszeiten des Arbeitsgerichts

  • montags bis mittwochs von 08.00 Uhr bis 15.30 Uhr
  • donnerstags von 08.00 Uhr bis 16.00 Uhr
  • freitags von 08.00 Uhr bis 15.00 Uhr

 

Rechtsantragstelle

Die Rechtsantragstelle des Arbeitsgerichts:

  • montags bis freitags von 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr

Andere Sprechzeiten können telefonisch vereinbart werden.

In Eilfällen /z.B. bei drohendem Fristablauf in Kündigungsangelegenheiten) kann die Rechtsantragstelle während der allgemeinen Öffnungszeit des Gerichs aufgesucht werden. 

Rechtsauskünfte dürfen nicht erteilt werden.

Bitte nehmen Sie daher zunächst immer telefonisch Kontakt zu uns auf.