Die Öffnungszeiten des Arbeitsgerichts

  • montags bis mittwochs von 08.00 Uhr bis 15.30 Uhr
  • donnerstags von 08.00 Uhr bis 16.00 Uhr
  • freitags von 08.00 Uhr bis 15.00 Uhr

 

Rechtsantragstelle

Die Rechtsantragstelle des Arbeitsgerichts:

  • montags bis freitags von 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr

Andere Sprechzeiten können vereinbart werden

Rechtsauskünfte dürfen nicht erteilt werden.

Bitte nehmen Sie daher zunächst immer telefonisch Kontakt zu uns auf.