Die örtliche Zuständigkeit der Arbeitsgerichte richtet sich in der Regel nach dem Ort der Arbeitsleistung oder dem Sitz der beklagten Partei.
Das Arbeitsgericht Detmold ist örtlich zuständig für den Kreis Lippe.
Hierzu gehören die Städte und Gemeinden:
Augustdorf, Bad Salzuflen, Barntrup, Blomberg, Detmold, Dörentrup, Extertal, Horn Bad Meinberg, Kalletal, Lage, Lemgo Leopoldshöhe, Lügde, Oerlinghausen, Schieder-Schwalenberg, Schlangen.
Die Berufungsinstanz für das Arbeitsgericht Detmold befindet sich beim Landesarbeitsgericht Hamm .
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