Die Öffnungszeiten des Arbeitsgerichts
- montags, dienstags, donnerstags und freitags
von 08.00 Uhr bis 14.00 Uhr - mittwochs von 08.00 Uhr bis 15.00 Uhr
Rechtsantragstelle
Die Rechtsantragstelle des Arbeitsgerichts:
- montags bis freitags von 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr
- mittwochs zusätzlich von 13.00 Uhr bis 14.30 Uhr.
Andere Sprechzeiten können telefonisch vereinbart werden.
In Eilfällen (z.B. bei drohendem Fristablauf in Kündigungsangelegenheiten) kann die Rechtsantragstelle während der allgemeinen Öffnungszeit des Gerichs aufgesucht werden.
Rechtsauskünfte dürfen nicht erteilt werden.