Die Öffnungszeiten des Arbeitsgerichts
- montags bis mittwochs von 08.00 Uhr bis 15.30 Uhr
- donnerstags von 08.00 Uhr bis 16.00 Uhr
- freitags von 08.00 Uhr bis 15.00 Uhr
Rechtsantragstelle
Die Rechtsantragstelle des Arbeitsgerichts:
- montags bis freitags von 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr
Andere Sprechzeiten können telefonisch vereinbart werden.
In Eilfällen (z.B. bei drohendem Fristablauf in Kündigungsangelegenheiten) kann die Rechtsantragstelle während der allgemeinen Öffnungszeit des Gerichs aufgesucht werden.
Rechtsauskünfte dürfen nicht erteilt werden.